Förderungen für Elektroautos und Wallboxen
Spar Geld mit einer Förderung für Elektroautos und Wallboxen.
Zur besseren Übersicht zeigen wir dir hier die aktuellen Fördermöglichkeiten.
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Zur besseren Übersicht zeigen wir dir hier die aktuellen Fördermöglichkeiten.
Jetzt von bundesweiten oder regionalen Förderungen profitieren
Förderprogramme in Deutschland
Förderungen für Elektroautos
Förderung nicht öffentlich zugänglicher Ladestationen (Unternehmen & Kommunen)
Regionale Förderprogramme
NRW-Förderung: Nicht-öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Privat und Gewerbe
Förderprogramme in Österreich
Förderaktion „E-Mobilität für Private 2022“
Deutschland
Um die Klimaziele 2030 zu erreichen, müssen in Deutschland sieben bis zehn Millionen Elektrofahrzeuge zugelassen sein. Das entspricht einem Elektroanteil von 30 bis 40 Prozent am Gesamtmarkt. Um den Absatz zu stärken, wurde von Bundesregierung und Industrie der Umweltbonus eingeführt.
Förderfähig sind rein batteriebetriebene Elektroautos, Hybridelektrofahrzeuge (Plug-In-Hybride) und Brennstoffzellenautos sowie Fahrzeuge, die keine lokalen CO2-Emmissionen aufweisen und höchstens 50g CO2-Emmissionen pro Kilometer verursachen. Das Fahrzeug muss sich auf der Liste der förderfähigen Autos befinden. Es werden sowohl Neuwagen als auch junge Gebrauchte gefördert. Beim Leasing erhalten Verträge ab 23 Monate Laufzeit die volle Förderung. Kürzer laufende Verträge werden gestaffelt behandelt.
Der Betrag wird dem Autokäufer direkt beim Händler in voller Höhe abgezogen. Alternativ zieht der Händler nur die Förderung seitens des Automobilherstellers auf der Rechnung ab und der Käufer muss die zweite Hälfte der Förderung direkt beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen.
Weitere Details findst du unter:
Wichtig zu wissen:
Wer bekommt die Förderung?
Gefördert werden Privatpersonen, Unternehmen, Unternehmen mit kommunaler Beteiligung, Stiftungen, Körperschaften und Vereine auf die ein förderfähiges Fahrzeug als Käufer oder Leasingnehmer zugelassen wird
Wie hoch ist die Förderung?
Bei einem Nettolistenpreis bis zu 40.000 Euro liegt der Umweltbonus für rein elektrische Fahrzeuge bei 6.000 Euro und für Plug-In-Hybride bei 4.500 Euro. Über einem Nettolistenpreis von 40.000 Euro gibt es einen Umweltbonus für rein elektrische Fahrzeuge in Höhe von 5.000 Euro und für Plug-In-Hybride einen Bonus in Höhe von 3.750 Euro.
Welche Bedingungen gelten?
Das Fahrzeug muss sich auf der Liste der förderfähigen Autos befinden.
Deutschland
Seit dem 23.11.2021 können Betriebe, Firmen bzw. Unternehmen mit Sitz in Deutschland für den Kauf und die Installation von Ladestationen bis zu 900 Euro Förderung pro Ladepunkt erhalten. Die geförderten Ladestationen müssen zum Aufladen gewerblich genutzter Elektrofahrzeuge (z. B. Flottenfahrzeuge) oder zum Aufladen von E-Fahrzeugen von Mitarbeitern genutzt werden.
Deinen Antrag auf den Zuschuss für Ladestationen in Unternehmen 441 kannst du direkt im KfW-Zuschussportal stellen. Bitte achte darauf, dass du den Förderantrag vor der Bestellung der Ladestationen einreichst.
Details und Übersichten zu den Förderinhalten findest du unter:
→ KfW Förderung 441 für Unternehmen
Wichtig zu wissen:
Wer bekommt die Förderung?
Antragsberechtigt sind private und kommunale Unternehmen, Freiberufler, sowie gemeinnützige Organisationen in Deutschland.
Wie hoch ist die Förderung?
Der Zuschuss beträgt 70 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten – Anschaffung, Anschluss und Montage –, ist aber auf maximal 900 Euro pro Ladepunkt begrenzt.
Welche Bedingungen gelten?
Gefördert werden ausschließlich nicht öffentliche Ladestationen mit einer Ladeleistung bis zu 22 kW, die über eine intelligente Steuerung verfügen und mit 100 % erneuerbaren Energien versorgt werden.
Regionale Förderprogramme
Nordrhein-Westfalen
Am 01.04.2022 ist das aktualisierte NRW-Förderprogramm „progres.nrw – Emissionsarme Mobilität“ gestartet.
Gegenstand der Förderung ist der Erwerb, die Errichtung und der Netzanschluss von stationärer, steuerbarer, fabrikneuer Ladeinfrastruktur mit einem oder mehreren Ladepunkten.
Details und Übersichten zu den Förderinhalten findst du unter:
→ Förderübersicht für Privatnutzer
Wichtig zu wissen:
Wer bekommt die Förderung?
Privatpersonen, als auch Unternehmen, Freiberufler und Kommunen.
Wie hoch ist die Förderung?
Für nicht öffentlich zugängliche Ladestationen mit kleiner als 50 kW Ladeleistung beträgt die Förderung 1.500 EUR pro Ladepunkt in Kombination mit einer neuen Erneuerbaren-Energien-Anlage (EE-Anlage), 1.000 EUR ohne die EE-Anlage.
Für nicht öffentlich zugängliche Ladestationen mit mehr als 50 kW Ladeleistung beträgt der Zuschuss 250 €/kW für Unternehmen in Kombination mit einer neuen EE-Anlage, 200 €/kW ohne die EE-Anlage.
Welche Bedingungen gelten?
• Ladeleistung: mindestens 11 Kilowatt (kW)
• Jede nicht-mobile, steuerbare Wallbox und Ladesäule wird gefördert, unabhängig vom Modell.
• Stromherkunft (siehe Förderhöhe):
○ Grünstrom-Liefervertrag ODER
○ vor Ort eigenerzeugter regenerativer Strom (zum Beispiel Strom aus einer Photovoltaik-Anlage)
Die Berliner Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe hat das Förderprogramm Wirtschaftsnahe Elektromobilität (WELMO) bis 31. Dezember 2023 verlängert.
Gefördert werden ausschließlich Elektro-Transporter und -Nutzfahrzeuge, elektrische Klein- und Leichtfahrzeuge, E-Roller und E-Bikes. Die Fördermaßnahmen der WELMO Richtlinie richten sich ausschließlich an in Berlin tätige kleine und mittlere Unternehmen und selbstständig Tätige, die zur Ausübung ihrer gewerblichen, gemeinnützigen oder freiberuflichen Tätigkeit ein motorisiertes Fahrzeug benötigen. Aber auch die nötige Ladeinfrastruktur sowie ein Beratungsangebot ist förderfähig.
Das Programm ist auch mit dem Umweltbonus kombinierbar
Details zur Förderung findest du unter:
"WELMO" auf einen Blick
Wer bekommt die Förderung?
Antragsberechtigt sind Unternehmen (nach KMU-Definition) und selbständig Tätige mit Sitz in Berlin, die mindestens ein überwiegend gewerblich, gemeinnütziges oder freiberuflich genutztes reines Batterie-Elektro- Fahrzeug, BrennstoffzellenFahrzeug oder Plug-in-Hybrid-Fahrzeug und/oder Ladeinfrastruktur anschaffen (Kauf oder Leasing) wollen.
Wie hoch ist die Förderung?
Zuschuss zum Aufbau der Ladeinfrastruktur: Die Förderhöhe beträgt 50% der Gesamtkosten. Abhängig von der Art der Ladeinfrastrutukr (AC oder DC) gelten unterschiedliche Förderobergrenzen.
Auch wird der Anschluss an das Nieder- oder Mittelspannungsnetz gefördert.
Einige Bundesländer, Kommunen und Städte fördern den Umstieg auf emissionsarme Mobilität mit eigenen Produkten.
Stuttgart: Förderung Privates Laden
Mit der Förderrichtlinie privates Laden unterstützt die Stadt Stuttgart Gebäudeeigentümer, Mieter, Pächter und Dienstleister beim Aufbau von Ladeinfrastruktur.
Bezuschusst werden Investitionskosten für die vorgelagerte Ladeinfrastruktur:
Gefördert werden bis zu 50% der förderfähigen Kosten, jedoch maximal 30.000€ je Vorhaben bezuschusst. Dies kann sich zusammensetzen aus:
• maximal 1.000€ je neu errichtetem Ladepunkt, der durch die vorgelagerte Ladeinfrastruktur mit Strom versorgt wird
• maximal 250€ je Ladepunkt, der durch die vorgelagerte Ladeinfrastruktur potenziell mit Strom versorgt werden kann
Hamburg: Förderprojekt ELBE
Bis zu 60 Prozent Förderung für intelligente Ladepunkte
Im derzeit größten deutschen Modellvorhaben fördert Hamburg mit dem ELBE-Projekt großzügig den Bau und Betrieb von bis zu 7.400 Ladepunkten für Elektroautos an Gebäuden, auf Firmenarealen und in Parkhäusern.
München: Förderprogramm "Laden in München"
Am 01.07.2019 ist das Förderprogramm "Laden in München" gestartet. Gefördert wird der Aufbau von großvolumiger Ladeinfrastruktur. Das Programm läuft bis 30.9.2022.
→ Förderprogramm "Laden in München"
München: Förderprogramm "Tourismus in Bayern - E-Ladepunkte"
Gefördert werden E-Ladepunkte für ein- und zweispurige Elektromobile an touristischen Betrieben und touristischen Attraktionen in Bayern. Hierfür stellt der Freistaat eine Fördersumme von rund 3 Mio. Euro zur Verfügung.
Anträge können bis zum 30.04.2022, 12:00 Uhr gestellt werden.
Mit dieser technischen Vorrüstung für die Elektromobilität steht das Gebäude für den unmittelbaren Ausbau von Ladeinfrastruktur bereit.
Eine Erweiterung der Anzahl der Ladestationen ist zu jeder Zeit möglich. So kann schnell auf die Nachfrage an Ladestationen von Mieterinnen reagiert werden.
So funktioniert's:
1.. Stromleitungen legen und Rückplatte sowie Leergehäuse installieren (sogenannte “vorgelagerte Ladeinfrastruktur")
2. Leergehäuse gegen die richtige Wallbox austauschen
3. Wallbox konfigurieren und Ladepunkt errichten
Durch das Anbringen des staub- und wasserdichten Leergehäuses wird die Rückplatte geschützt.
Wenn der Zeitpunkt der Wallbox-Installation dann gekommen ist, läss einfach das Leergehäuse gegen die richtige Wallbox austauschen – nach der Konfiguration ist der Ladepunkt einsatzbereit!
Österreich
Die österreichische Bundesregierung und die Fahrzeugimporteure haben ein Förderpaket für E-Mobilität beschlossen. Die darin enthaltenen Förderungsangebote sollen einen wesentlichen Beitrag zur Umsetzung von Leuchtturm 3 „E-Mobilität“ der #mission2030 leisten.
Gefördert wird die Anschaffung von Elektro-PKW der Klassen M1 und N1 sowie (E-)Transporträder, E-Mopeds, E-Motorräder und E-Leichtfahrzeuge, darüber hinaus E-Ladeinfrastruktur. Für reine Elektroautos winken in Summe bis 3.000 Euro, für Plug-in-Hybridfahrzeuge bis zu 1.250 Euro. Für Ladeinfrastruktur beträgt die Förderung bis zu 1.800 Euro bei Installation in einem Mehrparteienhaus.
Details und Übersichten zu den Förderinhalten finden Sie unter:
Wichtig zu wissen:
Wer bekommt die Förderung?
Nur Privatpersonen.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderungspauschalen für E-Ladeinfrastruktur betragen:
• 600 Euro für ein intelligentes Ladekabel oder
• 600 Euro für eine Wallbox (Heimladestation) in einem Ein-/Zweifamilienhaus oder
• 900 Euro für eine kommunikationsfähige Wallbox in einem Mehrparteienhaus als Einzelanlage oder
• 1.800 Euro für eine kommunikationsfähige Ladestation mit Lastmanagement bei Installation in einem Mehrparteienhaus als Teil einer Gemeinschaftsanlage
Welche Bedingungen gelten?
• Gefördert werden Elektro-Fahrzeuge bei deren Anschaffung ein E-Mobilitätsbonus seitens des Fahrzeughändlers in Höhe der Förderung gewährt wurde
• Die Fahrzeuge müssen mit Strom aus erneuerbaren Energieträgern betrieben werden
• Das intelligente Ladekabel sollte eine integrierte Kontrollbox (ICCB), eine 3-Phasen Lademöglichkeit, einen Fehlerstromschutzmechanismus (AC und DC) und eine Schutzeinrichtung entsprechend IEC 62752 beinhalten.
• Die Ladestationen im Mehrparteihaus müssen kommunikationsfähig via OCPP oder Modbus und damit in ein Lastmanagement integrierbar sein.
Das intelligente Ladekabel Entratek Power Flex (22 kW/32A) ICCB-22 kW-3-phasig mit CEE-Stecker ist im Rahmen dieser Förderungsaktion förderungsfähig:
Kommunikationsfähig via OCPP und damit in ein Lastmanagement integrierbar
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