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Zähler und Abrechnung - MID und Eichrechtskonformität

Welche Energiezähler für Ladestationen gibt es?

Die meisten intelligenten Ladestationen für Elektrofahrzeuge enthalten einen Verbrauchszähler. Es gibt drei Typen, die sich in ihrer Messgenauigkeit und Ablesetransparenz unterscheiden.

1. Einfache digitale Messung

2. MID-konform

3. Eichrechtskonform

In diesem Artikel erfährst du, wie sich diese Typen voneinander unterscheiden, und auch, welcher Zähler für welchen Anforderungsfall erforderlich ist.

1. Einfache digitale Messung

Wallboxen und Ladesäulen mit integriertem, einfachem Zähler ohne Zertifizierung sind in der Regel deutlich kostengünstiger als MID- oder eichrechtskonforme Modelle und können ohne Probleme zur Überwachung des eigenen Verbrauchs genutzt werden. Diese Messung kommt häufig im Privaten Bereich zum Einsatz. Für Ladevorgänge mit Abrechnungen sind sie hingegen nicht zulässig.

2. MID-konform

Diese Ladegeräte haben einen 100% genauen Zähler integriert. Ladegeräte mit einem MID-Zähler sind international für die verbrauchsabhängige Abrechnung akzeptiert. Deutschland ist aber eine Ausnahme.

Kommen im Privaten und halb öffentlichen Bereich zum Einsatz bzw. überall dort wo keine Öffentliche Abrechnung des Stroms erfolgt.

MID steht für "Measurement Instruments Directive" (Messgerätverordnung).

3. Eichrechtskonform

Gilt nur für Deutschland.

Eine eichrechtskonforme Ladestation ist amtlich geprüft und entsprechen den Anforderungen des deutschen Eichrechts. Dazu gehört neben der ordnungsgemäßen Stromzählung übrigens auch die datenschutzkonforme Verarbeitung von Nutzerdaten.

Kommen im halb öffentlichen bis öffentlichen Bereichen zum Einsatz bzw. überall wo öffentlich Kilowattstunden genau abgerechnet werden soll.

Wo wird einfache digitale Messung eingesetzt?

Beispiele zur Anwendung:

Wo werden MID konforme Stromzähler eingesetzt?

MID konforme Ladestationen kommen im Privaten und halb öffentlichen Bereich zum Einsatz bzw. überall dort wo keine Öffentliche Abrechnung des Stroms erfolgt.

Beispiele zur Anwendung:

Wo werden eichrechtskonforme Stromzähler eingesetzt?

Eichrechtskonforme Wallboxen werden benötigt, wenn eine öffentliche Abrechnung des geladenen Stroms gemacht werden soll und/oder Ladevorgänge automatisiert einem Nutzer zugeordnet werden sollen.

Brauche ich MID oder eichrechtskonform? - Das Mitarbeiterladen

Für Unternehmen gibt es folgende Unterscheidung:

Kostenloses Laden: MID vollkommen ausreichend

Beim Laden der eigenen Flotten- und Dienstfahrzeuge und wenn die Mitarbeiter/innen die Möglichkeit haben kostenlos am Arbeitsplatz zu laden, wird keine eichrechtskonforme Ladestation benötigt. Gleiches gilt auch, wenn die Versteuerung des geldwerten Vorteils wieder greift. Ein MID-zertifiziertes Messsystem ist in diesen Fällen vollkommen ausreichend.

Kostenpflichtiges Laden: Eichrechtkonformität ist erforderlich

Anders gestaltet sich dieser Fall, wenn der Mitarbeiter das Laden beim Arbeitgeber seines privaten Elektrofahrzeugs bezahlen muss. Dann muss diese Ladesäule den Anforderungen des Eichrechts genügen. Ist das Laden für Besucher oder Kund/innen kostenpflichtig, muss auch hier die Ladeinfrastruktur dem Eichrecht entsprechen.

Was ist ein Geldwerter Vorteil?

Ermöglichen Arbeitgeber kostenloses Laden von E-Autos oder Hybridautos im Betrieb, fallen auf den Strom bis 2030 keine Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge an. Voraussetzungen hierfür sind, dass die geldwerten Vorteile vom Arbeitgeber zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden und dass der Ladevorgang an einer ortsfesten betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers erfolgt. Ausgeschlossen ist der steuerliche Vorteil bei Gehaltsverzicht oder -umwandlungen.

Mitarbeiter lädt Firmenwagen zu Hause

Lädt ein Mitarbeiter seinen Firmenwagen bei sich zu Hause, kann der Ladestrom dem Firmenfahrzeug zugerechnet werden. Dafür genügt ein MID-zertifizierter Zähler zwischen Ladepunkt und dem Anschluss ans Hausnetz bzw. am Ladepunkt.

Schwieriger wird es, wenn mehrere Elektrofahrzeuge an diesem Ladepunkt laden. Dann entscheidet der Arbeitgeber, welche Nachweise er verlangt. In den meisten Fällen wird er auf einen Ladepunkt bestehen, mit dem die Ladevorgänge eindeutig den einzelnen Fahrzeugen zugeordnet werden können - z.B. mithilfe der RFID-Kennung. Eine andere Möglichkeit ist eine pauschale Abrechnung der Ladevorgänge – ähnlich den Tankgutscheinen. Dafür gelten seit 2017 folgende monatliche Pauschalbeträge:

Ladestationen mit einfacher, digitaler Messung

Ladestation mit MID konformen Zählern

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