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KFW-441 geförderte Ladestationen für Unternehmen

Seit dem 23.11.2021 können Betriebe, Firmen bzw. Unternehmen für den Kauf und die Installation von Ladestationen bis zu 900 Euro Förderung pro Ladepunkt erhalten. Die geförderten Ladestationen müssen zum Aufladen gewerblich genutzter Elektrofahrzeuge (z. B. Flottenfahrzeuge) oder zum Aufladen von E-Fahrzeugen von Mitarbeitern genutzt werden.

Folgende Entratek Ladestationen erfüllen die Kriterien der KfW und sind somit im Rahmen des Zuschusses für Ladestationen in Unternehmen 441 förderfähig.

Weitere Informationen zur KfW Förderung 441 findest du hier. Deinen Antrag auf den Zuschuss für Ladestationen in Unternehmen 441 kannst du direkt im KfW-Zuschussportal stellen. Bitte achte darauf, dass du den Förderantrag vor der Bestellung der Ladestationen einreichst.

----Update 06.01.2023: Keine Antragstellung möglich – die Förderung wurde eingestellt. Bereits eingereichte Anträge sind nicht betroffen. Die Frist zum Einreichen der Rechnungen beträgt 18 Monate nach Antrags­bestätigung.

KfW 441-förderfähige Wallbox Serie

FAQs zur KfW-Förderung 441

Wer kann die Förderung beantragen?

Antragsberechtigt sind Unternehmen, die sich mehrheitlich im Privatbesitz befinden, kommunale Unternehmen, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts (z. B. Kammern, Verbände), gemeinnützige Organisationen (inkl. Kirchen), Einzelunternehmer und Freiberufler (freiberuflich Tätige). Kommunen, Gemeinden und Städte können im Rahmen der Förderung 439 gefördert werden.

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Was versteht man unter einem „Ladepunkt“?

Die KFW-Förderbank definiert einen Ladepunkt wie folgt:

Ein Ladepunkt ist ein Gerät, mit dem du ein Elektrofahrzeug aufladen kannst – aber nicht mehrere gleichzeitig. Wenn deine Ladestation mehrere Ladepunkte hat, erhältst du 900 Euro pro Ladepunkt.

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Wie hoch ist die Förderung?

Der Zuschuss beträgt 70 % der förderfähigen Gesamtkosten, jedoch maximal 900 Euro pro Ladepunkt. Liegen die Gesamtkosten unter 1.285,71 Euro, wird keine Förderung gewährt. Die maximale Förderung pro Standort (Investitionsadresse) ist mit 45.000 Euro limitiert.

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Wer darf an einer geförderten Ladestationen laden?

Eine geförderte Ladestationen darf ausschließlich für das Aufladen unternehmenseigener E-Fahrzeuge (z. B. Flottenfahrzeuge, Carsharing-Fahrzeuge) sowie E-Fahrzeuge von Mitarbeitern genutzt werden. Öffentlich zugängliche Ladestationen können unter diesem Förderprogramm nicht gefördert werden. Ein paar Beispiele für die Nutzung von KfW-441 geförderten Ladestationen sind:

· Ladestation auf dem Betriebsgelände

· Zum Aufladen von unternehmenseigenen Flottenfahrzeugen

· Zum Aufladen von Carsharing-Fahrzeugen

· Zum Aufladen von Beschäftigten-Fahrzeugen

· Nicht-öffentliche Ladepunkte auf kommunalen Betriebshöfen

Welche Kriterien muss eine förderfähige Ladestation erfüllen?

Eine Ladestation muss unter anderem folgende technische Anforderungen erfüllen, um im Rahmen der KfW-441-Förderung förderfähig zu sein:

· Ladepunkte mit AC oder DC-Ladepunkt

· Bis maximal 22kW-Ladeleistung

· 3-phasiger, fester Anschluss

· Fabrikneue Wallbox (keine Gebraucht-Wallbox)

· Stationäre Wallbox

· Anforderung der Steuerbarkeit

Was sind die Regelungen der Förderung?

Alle Details zu den Kriterien findest du auf der Website der KfW.

Hier haben wir die wichtigsten aufgelistet:

• Zuschuss-Bestätigung abwarten

• 100% Ökostrom

• Mind. 1.285,71 EUR Kostensumme

• Max. 45.000 EUR Fördersumme pro Standort

• 18 Monate Frist zur Umsetzung

• Reporting-System (Reporting ID)

• Sechs Jahre Betrieb

• Anmeldung beim Netzbetreiber (bei Ladestationen mit einer Leistung über 11 kW)

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Wird auch die Installation bzw. Montage der Ladestation gefördert?

Die Installation der Ladelösung ist ebenso im Rahmen des KfW-Zuschuss 441 förderfähig. Dazu zählen z. B. notwendige Arbeiten an der Elektroinstallation (u. a. Ertüchtigungsmaßnahmen, Modernisierungsmaßnahmen, Erdarbeiten).

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Welche Kostenpunkte soll ich sonst noch berücksichtigen?

• Wallbox-Kauf

• Elektrische Anschlüsse (Netzanschluss und Batteriespeicher)

• Elektroinstallation

• Netzanschluss

• Telekommunikation

• Lastmanagement

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Ab wann kann ich den Antrag stellen?

Ab dem 23. November 2021 kannst du den Antrag stellen.

Schon jetzt drängt die Zeit: Der Zuschuss wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur finanziert. Das bedeutet auch, dass diese Mittel nur solange zur Verfügung stehen, solange sie auch „vorrätig“ sind. Sind die Mittel aufgebraucht, können auch keine Zuschüsse mehr ausbezahlt werden. Es lohnt sich also schnell zu sein.

Das hat bereits der Riesenerfolg zur KFW-440 Förderung (Förderung privater Ladestationen) gezeigt. Allerdings: aufgrund der enorm hohen Anfrage wurde dieser Zuschuss-Topf mehrmals aufgestockt! Es bleibt also für Nachzügler nur zu hoffen, dass sich dies auch bei der KFW-441 Förderung wiederholt. Gesichert ist dies allerdings nicht.

----Update 06.01.2023: Keine Antragstellung möglich – die Förderung wurde eingestellt. Bereits eingereichte Anträge sind nicht betroffen. Die Frist zum Einreichen der Rechnungen beträgt 18 Monate nach Antrags­bestätigung.

Rechtlicher Hinweis:

Alle Angaben sind ohne Gewähr von Richtigkeit und Vollständigkeit, bitte informierst du dich zusätzlich auf der Informationsseite der KfW!

Quelle: KFW Bank

14.12.2021

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