Steckerfertige PV-Anlagen – auch „Mini-PV-Anlagen“ und „Balkonkraftwerke“ genannt – bieten jedem die Möglichkeit, eigenen Strom zu erzeugen. Zudem können Anlagenbesitzerinnen und -besitzer ihre Stromkosten reduzieren und einen Beitrag zur Energiewende leisten.
Bei der Installation und Inbetriebnahme gibt es allerdings Vieles zu beachten. Konkrete Anforderungen finden sich in Normen und Standards wieder.
Der Verband der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik (VDE) hat nun ein Positionspapier erarbeitet, um Installation und Betrieb von Mini-PV-Anlagen deutlich zu erleichtern.
Balkonkraftwerke sollen sich flächendeckend durchsetzen ohne Abstriche bei der Sicherheit zu machen. Der Schukostecker kann unter bestimmter Voraussetzung geduldet werden.
Hier sind die fünf Punkte, die Expertinnen und Experten des VDE zur Vereinfachung vorschlagen:
1. Ist ein Balkonkraftwerk mit 800 Watt erlaubt? Einführung einer Bagatellgrenze bis 800 Watt
Der VDE hält es für sinnvoll, die von der EU festgelegte sogenannte Bagatellgrenze für Balkonkraftwerke zu übernehmen. Dabei handelt es sich um den Grenzwert, der festlegt, ob eine Stromerzeugungsanlage für den Netzbetreiber als "netzrelevant" gilt oder nicht.
Für Balkonkraftwerke gilt seit dem 16. Mai 2024 eine neue gesetzliche Grenze von 800 Watt. Das heißt, ein Balkonkraftwerk mit 800 Watt ist auch in Deutschland mit vereinfachter Anmeldung erlaubt.
2. Kein Zählerwechsel
Eine weitere Forderung des VDE ist es, dass für die Nutzung von Balkonkraftwerken kein Zählerwechsel erforderlich sein sollte. Selbst alte Zähler, die beim Einspeisen von Strom rückwärts laufen, sollten laut VDE erlaubt sein. Aktuell gilt es als Straftat, Stromzähler rückwärts laufen zu lassen, das kann sogar als Versuch der Steuerhinterziehung geahndet werden.
3. Vereinfachte Anmeldung und Inbetriebsetzung
Um die bürokratischen Hürden auf ein Minimum zu reduzieren, sollte es in Zukunft nur noch nötig sein, die Mini-Solaranlage bei der Bundesnetzagentur an- bzw. abzumelden. Aktuell müssen Nutzerinnen und Nutzer ihre Anlage zusätzlich beim Netzbetreiber anmelden.
4. Duldung des Schuko-Steckers als Steckvorrichtung für die Einspeisung bis 800 Watt
Grundsätzlich bevorzugt der VDE die Installation durch das Fachhandwerk, da nur so die Möglichkeit besteht, die Installation auf Tauglichkeit zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen. Um die flächendeckende Verwendung von Balkonkraftwerken zu ermöglichen, spricht sich der VDE dafür aus, den Schuko-Stecker für die Einspeisung bis zu einer Systemgesamtleistungsgrenze von 800 Watt zu dulden. Bei uns kannst Du bereits jetzt 800 Watt Wechselrichter im PV-Komplettset bestellen und für die Zwischenzeit auf 600 Watt gedrosselt betreiben, bis das Gesetz da ist.
5. Sicherheitsvorgaben für Mini-PV-Anlagen
Final fordert der VDE von den Herstellern von steckerfertigen Mini-PV-Anlagen, dass sie mögliche Risiken bei deren Verwendung transparent aufzeigen. Dies betrifft unter anderem die Beschreibung der sicheren Montage und Inbetriebnahme. Auch soll der Hersteller dazu verpflichtet werden, die elektrische Sicherheit der Anlagen zu gewährleisten. Der Verband schlägt eine Prüfung der Anlagen durch ein unabhängiges Institut vor. Mit Veröffentlichung des Positionspapiers liegt der Ball nun wieder im Feld der Bundesnetzagentur, die sich um die Umsetzung der vom VDE geforderten Vereinfachungen kümmern muss.
Sonnige Zukunft
Um die Forderungen des VDE umzusetzen, müssen mehrere Gesetze, Verordnungen und Normen geändert werden. Das wird zwar nicht in den nächsten Wochen passieren. Dennoch sind die Vorschläge im Positionspapier schon jetzt von enormer Bedeutung, denn der Verband verabschiedet die Normen, die in Deutschland und vielen anderen europäischen Ländern die Standards für den Bau elektrischer Anlagen und deren Sicherheit setzen. Dementsprechend darf man große Hoffnung auf Vereinfachung in puncto Balkonkraftwerke haben.
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