Schleswig-Holstein ist eines der wenigen Bundesländer in Deutschland, das die Anschaffung von Balkonkraftwerken aktiv fördert. Wenn du aus Schleswig-Holstein kommst und schon immer mit dem Gedanken gespielt hast, selbst saubere Energie auf deinem Balkon zu erzeugen, dann ist jetzt die perfekte Gelegenheit dafür! Die Förderung in Schleswig-Holstein geht in die nächste Runde, und du solltest dich darauf vorbereiten, um keine Chance zu verpassen.
-----------------------Update am 19.06.2023----------------------------
Förderung in Schleswig-Holstein läuft wieder an!
Im Gegensatz zu Berlin und Mecklenburg-Vorpommern, die eine Gesamtfördersumme ausschütten, setzt Schleswig-Holstein auf eine Tranchen-basierte Förderstrategie. Das bedeutet, dass die Fördermittel in bestimmten Zeitabschnitten freigegeben werden. Laut einem Bericht des NDR ist die nächste Tranche für den 21.06. (diesen Mittwoch!) geplant. Ab 17 Uhr können Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner einen Antrag stellen.
Da die Fördertöpfe in der Vergangenheit oft sehr schnell erschöpft waren, manchmal sogar innerhalb weniger Stunden, ist es ratsam, sich frühzeitig vorzubereiten. Das Portal, auf dem du die Förderung beantragen kannst, bietet die Möglichkeit, bereits im Voraus ein Servicekonto einzurichten. Dadurch bist du am Starttag schneller und erhöhst deine Chancen, einen Teil der Fördermittel zu erhalten.
Es gab bereits Fälle, in denen die Förderung überraschenderweise schon am Vortag freigegeben wurde und am eigentlichen Starttag bereits ausgeschöpft war. Aus diesem Grund solltest du die Webseite bereits im Vorfeld im Auge behalten, um keine Informationen zu verpassen.
Wenn du also in Schleswig-Holstein lebst und die Balkonsolar-Förderung beantragen möchtest, empfehlen wir dir dringend, jetzt mit der Einrichtung deines Kontos zu beginnen. Sei vorbereitet und sichere dir die Chance auf finanzielle Unterstützung für dein Balkonkraftwerk. Viel Erfolg!
Mit Photovoltaik-Anlagen selbst Stromerzeuger werden
Die Wahl für eine Balkonkraftwerk in Schleswig-Holstein ist mit vielen Vorteilen verbunden.
Mithilfe von Photovoltaik-Anlagen lässt sich die Kraft der Sonne in elektrische Energie umwandeln. Dank der neuen PV-Balkonanlagen besteht nun auch die Möglichkeit, den heimischen Balkon oder die Terrasse zur Stromerzeugung zu nutzen. Ihren Strom speisen diese Anlagen direkt in das Hausnetz ein, sodass er direkt im Haus verbraucht oder in privaten Stromspeichern gespeichert werden kann. Private Haushalte können damit ihren Strombezug aus fossilen Quellen minimieren.
Laut aktueller Zahlen des Statistikamts Nord sind im Jahr 2019 bereits rund 45 Milliarden Kilowattstunden Strom aus Photovoltaikanlagen erzeugt worden. Durch die kleinen Photovoltaik-Balkonanlagen können nun auch Menschen, die in einer Wohnung leben, viel einfacher auf Photovoltaik zugreifen.
Käufer der kleinen Solaranlagen dürfen sich dabei – je nach Wohnort – über Förderungen von Ländern, Kommunen und Städten freuen. So fördert beispielsweise Schleswig-Holstein den Kauf der Geräte bereits seit 2020, nun hat das Bundesland die Förderung neu aufgesetzt.
Voraussetzungen für die Balkonkraftwerk-Förderung in Schleswig-Holstein 2023
Schleswig-Holstein bezuschusst den Kauf und die Installation von Balkonkraftwerken mit insgesamt bis zu 200 Euro pro Anlage. Dafür müssen aber bestimmte Bedingungen erfüllt sein:
• Der verwendete Wechselrichter muss eine Mindestleistung von 250 Watt bzw. eine Maximalleistung von 600 Watt haben.
• Das Balkonkraftwerk muss beim zuständigen Netzbetreiber und im sogenannten Marktstammdatenregister angemeldet werden.
• Die Anlage muss nach dem Start des Förderprogramms, also am 16. Januar 2023 oder später gekauft worden sein.
• Für den Anschluss an Endstromkreise sind Energiesteckvorrichtungen nach DIN VDE V 0628-1 („Wieland-Stecker“) erforderlich.
Bei Erfüllung der Förderbedingungen und der geltenden Sicherheitsnormen gibt es vom Land Schleswig-Holstein eine Förderung in Höhe von 50 Prozent der Gesamtkosten von Anschaffung und Installation, maximal jedoch 200 Euro. Nutzer müssen sich zudem vorher die Zustimmung des Vermieters (als Mieter) bzw. die Erlaubnis der Eigentümergemeinschaft (als Wohnungseigentümer) einholen. Erst dann können sie von der Förderung der Balkonkraftwerke in Schleswig-Holstein profitieren.
-----------------------Update am 31.01.2023----------------------------
Nach mehr als 700 Anträgen in fünf Tagen ist der erste Landesfördertopf für Balkonkraftwerke in Schleswig-Holstein leer.
Das Förderprogramm wird auf die gesamte Legislaturperiode ausgestreckt. Hierfür wird es jeweils im Januar, April, Juli und Oktober Antragszeitfenster geben. Sofern für einen Fördergegenstand die geplante maximale Antragszahl in einem Antragszeitfenster erreicht ist, wird keine Antragstellung in diesem Zeitfenster mehr möglich sein. Eine erneute Antragstellung kann im nächsten Zeitfenster erfolgen.
-----------------------Update am 14.04.2023----------------------------
Die maximale Antragsanzahl für PV-Balkonanlagen ist für das 2. Quartal 2023 erreicht. Aktuell können keine weiteren Anträge eingereicht werden. Die Landesregierung prüft, ob in diesem Quartal noch ein zweites Antragsfenster für Balkonkraftwerke geöffnet werden kann. Sollte dies möglich sein, wird die Öffentlichkeit rechtzeitig informiert werden.
Quelle: Förderprogramm „Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger“ für Schleswig-Holstein
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Häufig gestellte Fragen
Unsere Produkt-Highlights
Folgende Mini-Solaranlage erfüllt die Kriterien um in Schleswig-Holstein gefördert werden zu können.
Hinweis: Balkonkraftwerk-Abholung für bestimmte Sets ist in Ahrensburg und Norderstedt möglich!
Einfach beim Bestelleingang "Abholung" auswählen.
Du hast Fragen zum Förderprogramm oder zu unseren steckerfertigen Mini-PV-Anlagen? Dann schreib uns eine Nachricht in diesem Kontaktformular. Wir freuen uns auf Dich.