Hintergrund
In Übereinstimmung mit dem Ziel des Pariser Klimaabkommens, die globale Erwär mung auf möglichst unter 1,5° C zu begrenzen, haben sich die G7-Staaten unter deut scher Präsidentschaft dazu bekannt, ihre Stromversorgung bis 2035 weitgehend klima neutral auszugestalten. Dazu passend wurde mit dem EEG 2023 das Zwischenziel gesetz lich verankert, den Anteil erneuerbarer Energien am Stromverbrauch bis 2030 auf 80 % zu erhöhen. Für den Ausbau der Photovoltaik übersetzt sich das in einen stark beschleu nigten Ausbau auf 22 Gigawatt (GW) pro Jahr ab 2026.
Effektive Zeit
Das Gesetzespaket tritt größtenteils am 16. Mai in Kraft.
Vereinfacht für BKW:
1. Die Bundesnetzagentur hat die Registrierung von Balkonkraftwerken seit dem 1. April vereinfacht.
Nun sind nur noch wenige, leicht einzugebende Daten erforderlich. Die vorherige Anmeldung beim Netzbetreiber ist nicht mehr notwendig, da die Bundesnetzagentur diesen automatisch über das neu angeschlossene Balkonkraftwerk informiert.
2. Eine neue Balkon-Photovoltaik sollte nicht dadurch behindert werden, dass ein Zwei-Wege-Zähler (also ein digitaler Zähler) installiert werden muss.
Das System kann vorerst weiterhin die alten Ferrari-Anzeigen verwenden. Stromzähler laufen bei Stromzufuhr einfach rückwärts. Dies bedeutet, dass die Verbraucher davon profitieren, weil die Stromrechnung, die sie zahlen müssen, sinkt.
3. Darüber hinaus können Balkon-Solaranlagen in Zukunft noch effizienter sein.
Die vereinfachte Registrierung gilt für Geräte mit einer installierten Gesamtleistung von höchstens 2 Kilowatt und einer Wechselrichterleistung von höchstens 800 VA.
4. Für Balkon-PV sind künftig herkömmliche nur Schuko-Stecker erforderlich.
Dies erleichtert die Installation. Dazu müssen gemeinsam mit Verbänden noch Standards entwickelt werden.
Gemeinschaftlich Gebäude mit Solarstrom versorgen
Ein neues Instrument zur "Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung" wird eingeführt, damit Mieter/innen in Mehrfamilienhäusern direkt günstigeren Solarstrom von Dächern, Garagen oder Batteriespeichersystemen nutzen können. Dies erspart die komplexen Prozesse der Einspeisung von PV-Strom in das Stromnetz.
Die Vorschriften zur Abrechnung und zur rechtzeitigen Benachrichtigung bei Versorgungsunterbrechungen wurden ebenfalls klargestellt. Künftig sollen Mieter/innen auch von einem günstigen Ergänzungstarif für den Strom profitieren können, der nicht durch die PV-Dachanlage abgedeckt wird.
Mieterstrom
In Zukunft soll Mieterstrom auch auf Gewerbegebäuden und Nebenanlage gefördert werden, wenn der dort erzeugte Strom direkt vor Ort verbraucht wird, ohne das Netz zu durchlaufen. Dabei können mehrere Anlagen kombiniert werden, um unverhältnismäßige technische Anforderungen zu vermeiden, die bisher besonders in Wohnquartieren oft problematisch waren.
Quelle
Mehr Photovoltaik mit Solarpaket | Bundesregierung
BMWK - Photovoltaik-Strategie des BMWK
Unterlage
solarpaket-im-ueberblick.pdf (bmwk.de)
Stand: 25.05.2024