FAQs zur KfW-Förderung 440
Wer kann die Förderung beantragen?
Der Zuschuss ist für die Errichtung von Ladestationen bei Wohngebäuden ausgerichtet und kann von Privatpersonen, Eigentümern, Vermietern, Mietern, Wohnungsunternehmen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Wohnungsgenossenschaften und Bauträgern beantragt werden.
Kommunale Gebietskörperschaften, rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, Gemeindeverbände, Zweckverbände und Kirchen können im Rahmen der Förderung 439 gefördert werden.
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Wie hoch ist die Förderung?
Der Zuschuss beträgt pro Ladepunkt pauschal 900 Euro. Eine Ladestation kann aus mehreren Ladepunkte bestehen. Eine Person kann außerdem eine Förderung für mehrere Ladestationen beantragen.
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Welche Voraussetzungen gelten für die Förderung?
Um den Zuschuss für private Ladestationen zu erhalten, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
Die Gesamtkosten (Anschaffung und Installation) müssen mindestens 900 Euro betragen.
Die Ladestation muss über eine Ladeleistung von 11 kW verfügen. Stärkere Ladestationen müssen von einem Fachbetrieb gedrosselt werden. Schwächere sind nicht förderfähig.
Die Ladestation muss intelligent und steuerbar sein (Netzdienlichkeit).
Für die Ladestation darf ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energien genutzt werden. Dies kann entweder über einen entsprechenden Stromliefervertrag und/oder über Eigenerzeugung (z. B. PV-Anlage) erfolgen.
Die Ladestation darf nur zum Aufladen von eigenen oder selbstgenutzten Fahrzeugen genutzt und nicht öffentlich zugänglich gemacht werden.
Die Ladestation muss ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme mindestens ein Jahr zweckentsprechend genutzt werden.
Die Ladestation muss in Deutschland errichtet werden.
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Welche Kosten werden gefördert?
Zu den geförderten Kosten zählen der Kaufpreis der Ladestation und die Kosten für Installationsarbeiten (Einbau und Anschluss der Ladestation). Bei der Ermittlung der Gesamtkosten können Ausgaben für folgenden Leistungen berücksichtigt werden:
Erwerb der Ladestation (Kaufpreis)
Energiemanagementsystem/Lademanagementsystem zur Steuerung der Ladestation
Notwendige Elektroinstallationsarbeiten (z. B. Leitungen, Erdarbeiten)
Notwendige technische und bauliche Maßnahmen am Netzanschlusspunkt und am Gebäude
Notwendige technische und bauliche Maßnahmen am Netzanschlusspunkt und am Gebäude
Notwendige Ertüchtigungs- und Modernisierungsmaßnahmen der Hauselektrik sowie der Telekommunikationsanbindung der Ladestation
Elektrischer Anschluss (Netzanschluss)
Achtung: Die Installation einer Ladestation darf nur von einem qualifizierten Fachbetrieb durchgeführt werden. Elektrofachbetriebe in deiner Nähe findest du im Fachbetriebsverzeichnis.
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Wie ist der Ablauf der Förderung?
KfW-Förderung 440 in 5 Schritten
1. Förderbedingungen auf KfW.de/440 prüfen
Bitte beachtest du die Förderbedingungen der KfW. Wir empfehlen ein Angebot über die elektrische Installation im Vorfeld einzuholen.
2. Förderantrag stellen, Bestätigung abwarten!
Im KfW-Zuschussportal kannst du den Zuschuss ganz einfach selbst beantragen, den Link findest du am Ende des Beitrags.
(Achtung: seit dem 28.10.2021 können keine Förderanträge mehr gestellt werden)
3. Wallbox im Shop Entratek-shop.de bestellen
Die Bestätigung der KfW erhaltest du sehr schnell, hierbei handelt es sich um eine Reservierung. Die Prüfung erfolgt später, wenn du alle Unterlagen einreichst.
Die Wallbox kann mit der Bestätigung bestellt und der Fachbetrieb mit der Installation beauftragt werden.
4. Durch einen Elektriker für min. 901€ Gesamtsumme installieren lassen
Installation der Ladestation durch einen lokalen Fachbetrieb durchführen lassen. Achtest du bei der Beauftragung des Handwerkers im Vorfeld auf eine Gesamtsumme vom mindestens 901€. Wird die Mindestförderhöhe von über 900€ nicht erreicht, kann der Zuschuss seitens der KfW nicht ausgezahlt werden.
5. Zuschuss über 900€ pro Ladepunkt von der KfW erhalten!
Nach der Installation und Begleichung aller Rechnungen, kannst du die Unterlagen bei der KfW hochladen. Der Zuschuss wird nach erfolgreicher Prüfung auf dein Konto ausgezahlt.
Quelle: KFW Bank
Rechtlicher Hinweis:
Alle Angaben sind ohne Gewähr von Richtigkeit und Vollständigkeit, bitte informierst du dich zusätzlich auf der Informationsseite der KfW!