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GEIG: Die notwendige Kombination von Ladeinfrastruktur und Immobilien.

1.Einführung

Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG), das am 25. März 2021 in Kraft getreten ist, regelt vor allem die Errichtung von Leitungsinfrastruktur und Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in neu zu errichtenden und bestehenden Gebäuden. Das Gesetz gilt nicht für Nichtwohngebäude, die kleinen und mittleren Unternehmen gehören und von ihnen genutzt werden.Die Einführung dieses Gesetzes bedeutet, dass in Zukunft mehr und mehr Gebäude mit Ladestationen für Elektrofahrzeuge ausgestattet werden. Sowohl in Geschäfts- als auch in Wohngebäuden. Da Neuwagen ab 2035 keine CO2-Emissionen mehr ausstoßen dürfen, werden Elektrofahrzeuge stark nachgefragt. Die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur prognostiziert, dass bis 2030 mindestens 14,8 Millionen Elektrofahrzeuge in Deutschland zugelassen sein werden.

Dementsprechend wird bis 2030 ein Defizit von 400.000 oder mehr Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge erwartet. Mit anderen Worten: Private und gewerbliche Ladeeinrichtungen werden in Zukunft eine immer wichtigere Rolle spielen. Ziel dieses Artikels ist es, Hauseigentümer, Immobilienentwickler und Bauunternehmen in die Lage zu versetzen, dieses Gesetz besser zu verstehen und zu befolgen, ihre Strategien an die Politik anzupassen und die immer wichtigere Rolle zu erkennen, die Elektrofahrzeuge und ihre Ladeeinrichtungen in Gebäuden spielen werden

2. Was musst du zuerst wissen?

Bevor wir zum Inhalt kommen, musst du ein paar Begriffsbestimmungen kennen.

An das Gebäude angrenzende Stellplätze“ liegen vor, wenn der Parkplatz, auf dem sich die Stellplätze befinden,

1. denselben Eigentümer wie das Gebäude hat,

2. überwiegend von den Bewohnern oder Nutzern des Gebäudes genutzt wird und

3. eine unmittelbare physische oder technische Verbindung zum Gebäude oder zu einem Gebäudeteil aufweist.

- Die „Leitungsinfrastruktur“ umfasst die Bereitstellung geeigneter Leitungsführungen für Elektro- und Datenleitungen. Du umfasst auch mindestens den Platz für den Zählerplatz, die Installation eines intelligenten Messsystems für das Lademanagement und die erforderlichen Schutzvorrichtungen.

- „Größere Renovierung“ bedeutet die Renovierung von mehr als 25 % der Oberfläche der Gebäudehülle.

- „Ladepunkt“ ist eine Einrichtung zum Aufladen von Elektrofahrzeugen, an der gleichzeitig nur ein Fahrzeug aufgeladen werden kann.

3. Worum geht es bei dem wichtigsten Inhalt?

Anschließend stellen wir die wichtigsten Elemente in Tabellenform dar.

Wenn der Eigentümer mehr als ein Nichtwohngebäude besitzt, muss er nur die Gesamtzahl der Ladepunkte erfüllen. Mit anderen Worten: Es ist möglich, mehr als einen Ladepunkt in einem Gebäude zu installieren, um den Gesamtbedarf zu decken.

Aus den obigen Darstellungen geht unschwer hervor, dass es für Immobilienentwickler unumgänglich geworden ist, in neu zu errichtenden Gebäuden Ladeeinrichtungen und Leitungssysteme zu installieren, wobei das Gesetz eher eine Untergrenze als eine Obergrenze festlegt. Je größer die Anzahl der Anlagen ist, desto größer ist das künftige Potenzial und der Wertzuwachs der Immobilie. Wenn im Laufe der Zeit immer mehr neue Gebäude mit einer Ladeinfrastruktur für Elektroautos ausgestattet werden, werden Eigentümer, die ihre bestehenden Gebäude nicht renovieren, allmählich an Wettbewerbsfähigkeit verlieren, was dazu führt, dass die Immobilienpreise sinken und die Mieter Wohnungen bevorzugen, in denen sie ihre Autos aufladen können.

Aus der Sicht von Geschäftsgebäuden können Unternehmen, die diese Vorschrift besser erfüllen, ihren Mitarbeitern zusätzliche Vorteile bieten (Aufladen ihrer Autos), was die Attraktivität des Unternehmens erhöht und ein positives, zukunftsorientiertes und positives Image vermittelt. Auch die Regierung hat Maßnahmen ergriffen, um die Einführung von Ladeinfrastrukturen zu fördern. Weitere Informationen findest du in diesem Artikel, in dem ausführlich auf die verschiedenen nationalen und lokalen politischen Zuschüsse eingegangen wird.

4. Wie sollte diese Politik bei gemischt genutzten Gebäuden umgesetzt werden?

1. Wenn der größte Teil des Wohngebäudes für Nichtwohnzwecke genutzt wird, gilt es als Nichtwohngebäude.

2. Wenn der größte Teil des Nichtwohngebäudes für Wohnzwecke genutzt wird, gilt es als Wohngebäude.

3. Bestehende gemischt genutzte Gebäude mit mehr als 10 Stellplätzen, sofern sie ein separates Wohn- oder Nichtwohngebäude umfassen, unterliegen den oben genannten Anforderungen. Die spezifischen Anforderungen richten sich nach der Art des Gebäudes.

4. Für zu errichtende Gebäude mit gemischter Nutzung gelten die oben genannten Bestimmungen, wenn das Wohngebäude vorherrschend ist und mehr als 5 Stellplätze hat.

5. Für zu errichtende Gebäude mit gemischter Nutzung gelten die oben genannten Bestimmungen, wenn das Nichtwohngebäude vorherrschend ist und mehr als 6 Stellplätze hat.

5. Welche Situationen treffen auf dieses Gesetz nicht zu?

Im Falle einer größeren Renovierung eines bestehenden Gebäudes gelten die Regeln in Absatz 3 nicht mehr, sobald die Kosten für die Verkabelungsinfrastruktur und die Ladepunkte 7 % der Gesamtkosten der größeren Renovierung übersteigen.

6. Was passiert, wenn ich gegen dieses Gesetz verstoße?

Nach diesem Gesetz begeht derjenige eine Ordnungswidrigkeit, der wissentlich gegen eine der Vorschriften in Absatz 3 verstößt. Mit anderen Worten, wenn der Eigentümer nicht das erforderliche Mindestmaß an Leitungsinfrastruktur und Ladepunkten bereitstellt, kann er mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 € belegt werden.

7.Wie kann Entratek dir helfen?

Wir bieten eine Lösung für die Anforderung dieses Gesetzes, eine Leitungsinfrastruktur in der betreffenden Wohnung zu haben. Für Neubaugebäude bieten wir eine sogenannte Wallbox Ready“-Lösung.

Um die Möglichkeiten zum Laden in der Zukunft zu sichern, kannst du die Stromleitungen im Voraus planen und die Rückplatten vorab installieren. Das Leergehäuse ist wasser- und staubdicht. Solange du dein Elektrofahrzeug noch nicht gekauft hast, können die Rückplatte und die Leergehäuse ruhig bleiben, die Kabel schützen und ein markantes Ladesymbol darstellen. Sobald du die Wallbox installieren musst, kannst du die Leergehäuse sofort entfernen und durch eine echte Lademöglichkeit ersetzen.

Das Produkt ist KfW-förderfähig und unterstützt dynamisches Lademanagement und PV-Überschlussaden. Wirklich einfaches und sicheres Aufladen. Wenn Du an "Wallbox-Ready" interessiert bist, schick bitte deine Anfrage an: info@entratek.de.

Du hast Fragen zur Wallbox-Ready Lösung oder Ladeinfrastruktur in Gebäuden?

Dann schreib uns eine Nachricht in diesem Kontaktformular. Wir freuen uns auf Dich.