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Förderung für PV-Anlage Programm in Buchholz

- "Stadtklima Buchholz"

Herzlich willkommen auf der Seite zur Einführung in die Photovoltaik-Förderung der Stadt Buchholz.

Wohnst du in Buchholz? Planst du, für dein Zuhause Photovoltaikanlagen zu installieren?

Beginne jetzt mit der Beantragung von Fördermitteln für Photovoltaik – du erhältst eine Förderung von 300 Euro pro kWp!

Der Rat der Stadt Buchholz hat in seiner Sitzung am 26. Juni 2023 beschlossen, das Förderprogramm „Stadtklima Buchholz“ zu überarbeiten. Im neugestalteten Förderprogramm werden Maßnahmen unterstützt, mit denen Bürgerinnen und Bürger auf einfachem Wege zur Reduktion von Treibhausgasemissionen beitragen können. Der Fokus wurde hierbei auf die beiden Sektoren mit den höchsten Treibhausgasemissionen (Haushalte und Verkehr) gelegt.

Mit der Förderung soll es auch finanziell schwächer aufgestellten Haushalten ermöglicht werden, einen eigenen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Daher werden insbesondere Maßnahmen unterstützt, die auch von Mieterinnen und Mietern selber umgesetzt werden können (insbesondere Balkonsolaranlagen und Lastenfahrräder/-anhänger) beziehungsweise von denen diese profitieren (wie Mieterstrom-Photovoltaikanlagen). Die weiteren Fördergegenstände der Photovoltaik-Gründach-Kombination und der Verwendung nachhaltiger Dämmstoffe beruhen auf dem Ziel der nachhaltigen und effektiven Nutzung der Fläche beziehungsweise der natürlichen Ressourcen.

Förderungsberechtigung und Bedingungen

- Welche Geräte sind förderfähig?

- Wichtige allgemeine Fördervoraussetzungen

  • Die Maßnahmen nach A1, A2 und A3 sind durch qualifizierte Fachbetriebe auszuführen soweit die maximale Leistung des/der Wechselrichter/-s der Photovoltaikanlage (Wech-selrichterleistung) 800 W und/oder die elektrische Gesamt-Bruttoleistung der Photovol-taikanlage (Leistung der Photovoltaikmodule) 2.000 Wp (Wattpeak) übersteigt (Hinweis: Die darüber hinausgehenden Anforderungen bzw. Einschränkungen durch Bundes- und Landesgesetze und -verordnungen sind zu beachten und einzuhalten).
  • Die nach Maßnahme A2 und A3 geförderte Photovoltaikanlage muss eine elektrische Bruttoleistung von mindestens 5 kWp (Kilowattpeak) aufweisen
  • Je privaten Haushalt kann die Förderung nach A1 maximal einmal beansprucht werden. Wurde die Maßnahme bereits nach einer alten Förderrichtlinie des Förderprogramms „Stadtklima Buchholz“ gefördert, so ist keine erneute Förderung möglich.
  • Jede Maßnahme des Förderprogramms wird pro Objekt bis zum Erreichen der Höchst-summe einmalig gefördert. Eine Aufteilung der Maßnahme auf mehrere Abschnitte ist möglich.
  • Geförderte Photovoltaikanlagen (A1 bis A3) müssen in das Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur eingetragen und beim örtlichen Netzbetreiber angemeldet werden.
  • Die Kombination mit anderen Förderprogrammen ist für die Fördergegenstände A1 bis A3 möglich, sofern die Summe der Fördermittel die Investitionskosten nicht übersteigt oder von Seiten der anderen Förderprogramme eine Kombination ausge-schlossen wird.
  • Die Höhe der Förderung ist maximal so hoch wie die Investitionskosten.
  • Für Maßnahmen nach A1 bis A3 und B1 erfolgt die Förderung nur, wenn zum Zeitpunkt der Antragseinreichung noch nicht mit der Maßnahme begonnen wurde. Als Beginn der Maßnahme gelten z.B. die Auftragserteilung oder der Erwerb des Fördergegenstands.

- Wichtige Fördervoraussetzungen Fördergegenstand A1

  • Gefördert werden der Ersterwerb und die erstmalige Installation einer Balkon-, Fassa-de- oder Dach-Photovoltaikanlage mit einer elektrischen Bruttoleistung der Module von mindestens 200 Wp.
  • Die Photovoltaikanlage muss mit dem Stromnetz der Wohnung verbunden werden.
  • Die Photovoltaikanlage muss am Balkon, auf dem Dach oder an der Fassade des Wohngebäudes oder einer dem Wohngebäude zuordbaren Nebenanlage (z.B. Carport) im Buchholzer Stadtgebiet installiert werden und dort mindestens drei Jahre nach der Installation verbleiben.

- Wichtige Fördervoraussetzungen Fördergegenstand A2

  • Gefördert werden der Ersterwerb und die erstmalige Installation einer Photovoltaikanla-ge auf oder an einem Gebäude im Buchholzer Stadtgebiet mit mindestens drei Wohneinheiten
  • Den Bewohnerinnen und Bewohnern des Gebäudes, auf oder an dem die Photovoltaik-anlage installiert wurde, muss im Rahmen eines Mieterstrommodells die Möglichkeit zum Bezug des durch die Photovoltaikanlage erzeugten Stroms ermöglicht werden. Dies muss technisch nachgewiesen werden.

- Wichtige Fördervoraussetzungen Fördergegenstand A3

  • Ebenfalls nicht förderfähig ist die nachträgliche Errichtung eines Gründachs bei beste-hender Photovoltaikanlage auf dem gleichen Dach.
  • Es werden extensive und intensive Gründächer auf Haupt- und Nebengebäuden, deren Dachneigung maximal 30° beträgt, gefördert.
  • Vor Maßnahmenbeginn ist die Statik des Gebäudes, auf den die Kombination aus Gründach und Photovoltaik errichtet werden soll, von einer Person zu prüfen, die in der von der Ingenieurkammer Niedersachsen geführten Liste der Tragwerksplaner/innen (§ 21 NIngG) oder in einem entsprechenden Verzeichnis in einem anderen Bundesland eingetragen ist.
  • Die bauordnungsrechtlichen Anforderungen an den Brandschutz, Feuchtigkeits- und Korrosionsschutz sowie die Windsogsicherung müssen eingehalten werden.

Weitere Förderrichtlinien findest du hier!

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Wie kannst du die Förderung beantragen?

Antragstellung und Dokumente

Die Antragstellung und die Einreichung der Umsetzungsnachweise erfolgt ab den Jahr 2024 über das Bürgerportal der Stadt Buchholz:

Zum Online-Antrag

Du möchtest noch mehr Details wissen?

Hier geht's direkt zur offiziellen Website!

Stand 06.02.2024

Hast du noch weitere Fragen? Schreib uns einfach eine E-Mail! Oder kontaktiere uns telefonisch unter +49 (0)4030 857066 für eine kostenlose persönliche Beratung!