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Förderaufruf für E-Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur für Unternehmen, Verbände und Vereine – BMDV

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) unterstützt Unternehmen, Verbände und Vereine bei der Elektrifizierung ihrer Fahrzeugflotten.

Am 10.03.2023 ist ein neuer Förderaufruf für die Beschaffung von Elektrofahrzeugen und der dazugehörigen Ladeinfrastruktur im Rahmen der Förderrichtlinie Elektromobilität gestartet.

Gefördert werden die Mehrkosten, die beim Kauf eines Elektrofahrzeugs im Vergleich zu einem Referenzfahrzeug mit Verbrennungsmotor anfallen, mit bis zu 50 Prozent (inkl. KMU-Bonus).

Zusätzlich wird die Ladeinfrastruktur, die für den Betrieb des jeweiligen Fahrzeugs notwendig ist, gefördert. Voraussetzung ist, dass die Fahrzeuge zu 100 Prozent mit Strom aus erneuerbaren Energien betrieben werden. Förderfähig sind Elektro- Pkw (Klasse M1) und –Leichtfahrzeuge (Klassen L2e, L5e, L6e, L7e). Gefördert werden Vorhaben ab 15.000 Euro und bis zu 1 Millionen Euro (netto) pro Unternehmen, Verband oder Verein. Insgesamt stehen Fördermittel in Höhe von 14 Millionen Euro bereit.

Frist für die Antragstellung ist vom 09.03.2023 bis 20.04.2023 – es gibt Anforderungen zur Quantität und ein Priorisierungsverfahren.

Mehr dazu erfahren Sie im Online-Seminar der NOW mit PtJ am 27.03.2023 | 13:00 – 14:00 Uhr (Anmeldung über NOW).

Weitere Informationen

Alle Unterlagen und Informationen zur Förderrichtlinie und zu den Aufrufen finden sich auf den Webseiten des Projektträgers Jülich (PtJ) und der Programmgesellschaft NOW GmbH:

Förderaufruf auf der Website bei der Programmgesellschaft NOW GmbH

Webseite des Projektträgers Jülich (PtJ)

Förderaufruf als PDF

Zur Auswahl von Ladeinfrastruktur für Unternehmen

Zusammengefasst:

Wann?

10. März bis 20. April 2023

Wer wird gefördert?​

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Verbände, Vereine, Genossenschaften, Stiftungen und gemeinnützige Institutionen.

Was wird gefördert?​

  • Der Kauf von straßengebundenen batterieelektrischen Fahrzeugen:​
    • Pkw (M1, zur Personenförderung mit max. 8 Sitzplätzen ohne Fahrersitz)​
    • Leichtfahrzeuge (L2e, L5e, L6e und L7e)
  • Für den Betrieb der beantragten Fahrzeuge notwendige Ladeinfrastruktur (Serienprodukte)

Wie hoch ist die Förderung? ​

Förderfähig sind die Investitionsmehrausgaben​

  • Die Förderquoten beträgt 40%
  • Ein zusätzlicher KMU-Bonus von 10% kann gewährt werden

Ladestationen für Unternehmen, Verbände und Vereine. Jetzt kaufen.

Du hast Fragen zum Thema Förderaufruf oder benötigst Beratung bei der Auswahl der Ladeinfrastruktur?

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