Strom sparen, die Energiewende voranbringen und das auch noch vom Land fördern lassen?
Für ein eigenes Kraftwerk auf dem Balkon gibt es aktuell viele gute Gründe. Wie Du an den Zuschuss kommst und welche Summen Mecklenburg-Vorpommern fördert, erfährst Du hier.
10-Mio-Euro-Förderprogramm für Mini-Balkonkraftwerke in MV
Durch ein 10-Mio-Euro-Förderprogramm bekommen Bürgerinnen und Bürger in Mecklenburg-Vorpommern die Möglichkeit, selbst Strom aus Sonnenkraft zu produzieren und diesen auch selbst zu nutzen.
Seit dem 8. November 2022 werden die Solaranlagen gefördert. Das Land gewährt bis zu 500 Euro pro Haushalt für den Kauf und die Installation der Anlagen. Zehn Millionen Euro Landesmittel stecken in dem Fördertopf. Sechs Millionen davon sind für Mieter und Mieterinnen vorgesehen, der Rest ist für Eigentümer gedacht, die ihre Immobilie selbst bewohnen.
Bürger und Bürgerinnen können Anträge beim Landesförderinstitut stellen. Die Formulare sind online.
Balkonkraftwerk-Förderung in Mecklenburg-Vorpommern: Das sind die Voraussetzungen
Mecklenburg-Vorpommern bezuschusst den Kauf und die Installation von Balkonkraftwerken mit insgesamt bis zu 500 Euro pro Anlage. Dafür müssen aber bestimmte Bedingungen erfüllt sein:
• Anträge sind erst nach Kauf und Installation der PV-Anlage zu stellen
• Es werden nur PV-Anlagen mit Kaufdatum nach dem 07.11.2022 bei der Bewilligung berücksichtigt
Erfolgsaussicht auf Förderung
Das Programm weist für die beiden möglichen Gruppen von Antragstellern (Mieter/Eigentümer) verschiedentlich hohe Kontingente auf.
Um eine Orientierung darüber anzubieten, wie hoch der noch verfügbare Bewilligungsrahmen ist bzw. wie lange noch erfolgreich Anträge gestellt werden können, informieren wir über drei Kennzahlen. Diese sind
• eine Hochrechnung über den Zeitraum, in welchem basierend auf dem bisherigen durchschnittlichen Posteingang pro Tag noch Mittel zu Verfügung stehen,
• die verfügbaren Restmittel und
• die noch rechnerisch mögliche Bewilligungszahl (Mittel : 500 EUR) = Anzahl Bewilligungen
Diese Hochrechnungen sind nicht mathematisch exakt. Für genauere und aktuelle Infos informiere Dich gern auf der offiziellen Seite der Förderstelle.
Stand: 31.12.2023
Quelle: https://www.lfi-mv.de/foerderfinder/mini-solaranlagen/
Das Wichtigste zusammengefasst
Wer wird gefördert?
Zuwendungsempfänger können Privatpersonen sein, die
1. Mietende in Wohngebäuden oder
2. Eigentümerin oder Eigentümer von selbstgenutztem Wohneigentum
sind und die ihren Erstwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern haben.
Was wird gefördert?
Gegenstand der Zuwendung ist die Anschaffung und Installation von steckerfertigen PV-Anlagen (sogenannte Mini-Balkonkraftwerke oder Balkon-PV-Module) mit einem Modulwechselrichter.
Wie wird gefördert?
Die Zuwendung wird im Rahmen einer Projektförderung als Festbetragsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt. Die Höhe der Zuwendung beträgt 500 EUR pro Anlage und Wohnungseinheit, jedoch höchstens in Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben, sofern diese unter 500 EUR liegen. Zuwendungsfähig sind Ausgaben für die Anschaffung und Installation. Zubehörteile, Umbausätze, Eigenleistungen, Hilfeleistungen Dritter und Eigenbau sind nicht zuwendungsfähig.
Mehr Infos
Entdecke förderfähige Balkon-PV-Anlagen
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