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Balkonkraftwerk-Förderung in Mecklenburg-Vorpommern

Strom sparen, die Energiewende voranbringen und das auch noch vom Land fördern lassen?

Für ein eigenes Kraftwerk auf dem Balkon gibt es aktuell viele gute Gründe. Wie Du an den Zuschuss kommst und welche Summen Mecklenburg-Vorpommern fördert, erfährst Du hier.

10-Mio-Euro-Förderprogramm für Mini-Balkon­kraftwerke in MV

Durch ein 10-Mio-Euro-Förderprogramm bekommen Bürgerinnen und Bürger in Mecklenburg-Vorpommern die Möglichkeit, selbst Strom aus Sonnenkraft zu produzieren und diesen auch selbst zu nutzen.

Seit dem 8. November 2022 werden die Solaranlagen gefördert. Das Land gewährt bis zu 500 Euro pro Haushalt für den Kauf und die Installation der Anlagen. Zehn Millionen Euro Landesmittel stecken in dem Fördertopf. Sechs Millionen davon sind für Mieter und Mieterinnen vorgesehen, der Rest ist für Eigentümer gedacht, die ihre Immobilie selbst bewohnen.

Bürger und Bürgerinnen können Anträge beim Landesförderinstitut stellen. Die Formulare sind online.

Balkonkraftwerk-Förderung in Mecklenburg-Vorpommern: Das sind die Voraussetzungen

Mecklenburg-Vorpommern bezuschusst den Kauf und die Installation von Balkonkraftwerken mit insgesamt bis zu 500 Euro pro Anlage. Dafür müssen aber bestimmte Bedingungen erfüllt sein:

• Anträge sind erst nach Kauf und Installation der PV-Anlage zu stellen

• Es werden nur PV-Anlagen mit Kaufdatum nach dem 07.11.2022 bei der Bewilligung berücksichtigt

Erfolgsaussicht auf Förderung

Das Pro­gramm weist für die beiden mög­lichen Grup­pen von Antrag­stellern (Mieter/Eigentümer) ver­schiedentlich hohe Kontin­gente auf.

Um eine Orien­tierung darüber anzu­bieten, wie hoch der noch verfüg­bare Bewil­ligungs­rahmen ist bzw. wie lange noch erfolg­reich Anträge gestellt werden können, infor­mieren wir über drei Kenn­zahlen. Diese sind

• eine Hoch­rechnung über den Zeit­raum, in welchem basierend auf dem bis­herigen durch­schnitt­lichen Post­eingang pro Tag noch Mittel zu Ver­fügung stehen,

• die verfüg­baren Rest­mittel und

• die noch rech­nerisch mögliche Bewil­ligungs­zahl (Mittel : 500 EUR) = Anzahl Bewil­ligungen

Diese Hoch­rech­nungen sind nicht mathe­matisch exakt. Für genauere und aktuelle Infos informiere Dich gern auf der offiziellen Seite der Förderstelle.

Stand: 31.12.2023

Quelle: https://www.lfi-mv.de/foerderfinder/mini-solaranlagen/

Das Wichtigste zusammengefasst

Wer wird gefördert?

Zuwendungsempfänger können Privatpersonen sein, die

1. Mietende in Wohn­gebäuden oder

2. Eigentümerin oder Eigentümer von selbst­genutztem Wohn­eigentum

sind und die ihren Erstwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern haben.

Was wird gefördert?

Gegenstand der Zuwendung ist die An­schaffung und Installation von stecker­fertigen PV-Anlagen (sogenannte Mini-Balkon­kraftwerke oder Balkon-PV-Module) mit einem Modul­wechsel­richter.

Wie wird gefördert?

Die Zuwendung wird im Rahmen einer Projekt­förderung als Fest­betrags­finanzierung in Form eines nicht rück­zahlbaren Zuschusses gewährt. Die Höhe der Zuwendung beträgt 500 EUR pro Anlage und Wohnungs­einheit, jedoch höchstens in Höhe der zuwendungs­fähigen Aus­gaben, sofern diese unter 500 EUR liegen. Zuwendungs­fähig sind Ausgaben für die Anschaffung und Installation. Zubehör­teile, Umbau­sätze, Eigen­leistungen, Hilfe­leistungen Dritter und Eigen­bau sind nicht zuwendungsfähig.

Mehr Infos

Entdecke förderfähige Balkon-PV-Anlagen

Du hast Fragen zum Förderprogramm oder zu unseren steckerfertigen Mini-PV-Anlagen? Dann schreib uns eine Nachricht in diesem Kontaktformular. Wir freuen uns auf Dich.