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Balkonkraftwerk anmelden: So funktioniert die Anmeldung deiner Mini-Solaranlage

Update: Seit dem 16. Mai 2024 gelten vereinfachte Regeln für Balkonkraftwerke. Die Anmeldung beim Netzbetreiber ist für Stecker-Solargeräte nicht mehr nötig. Es genügt nun gemäß § 8 Absatz 5a EEG, sein Kraftwerk im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur einzutragen.

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Um Deine Stecker-Solaranlage zu betreiben, bedarf es in Deutschland einer Registrierung im Marktstammdatenregister. Hier findest Du eine Anleitung, wie es geht!

Balkonkraftwerk anmelden: So funktioniert es:

Melde dich bei Markstammdatenregister an

Dein kleines erneuerbares Kraftwerk ist bereit zu Einsatz!

Melde dich bei Markstammdatenregister an

Wenn du die Einheitsnummer deines Netzbetreibers erhalten hast, kannst du dich nun bei der Bundesnetzagentur im Marktstammdatenregister anmelden.

Zur Info: In diesem Register sind alle Einspeiseanlagen, die mit dem öffentlichen Stromnetz verbunden sind, erfasst.

Hier geht's zum Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur

1. Lege ein Benutzerkonto an

2. Person Anlagenbetreiber registrieren

3. Stromerzeugungsanlage registrieren

Anleitungsvideo der Bundesnetzagentur zur Anmeldung im Marktstammregister

Deine Mini-Solaranlage ist nun einsatzbereit!

Hier geht's direkt zum Vordruck zur Anmeldung eines Balkonkraftwerk.

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Du hast Fragen zum Ratgeber oder zu unseren steckerfertigen Mini-PV-Anlagen? Dann schreib uns eine Nachricht in diesem Kontaktformular. Wir freuen uns auf Dich.