- Wann werden die Wallbox, Speicher und Wärmepumpe reguliert?
Als Endverbraucher sind unsere Wallbox, Speicher oder Wärmepumpe dann für die Regulierung zugänglich, wenn der Netzbetreiber aufgrund von Überlastungen oder anderen Netzproblemen eine Regulierung für erforderlich hält. Die Netzbetreiber überwachen kontinuierlich die Netzauslastung anhand von Echtzeitdaten. Wenn die Auslastung des Stromnetzes die Kapazitätsgrenze überschreitet, kann der Netzbetreiber eingreifen und die Leistung der steuerbaren Verbrauchseinrichtungen der Endverbraucher temporär anpassen, um die Netzlast zu reduzieren.
- Welche Geräte sind das Ziel der Regulierung?
Die Neuregelung des §14a EnWG betrifft alle steuerbaren Verbrauchseinrichtungen, die ab dem 01.01.2024 in Betrieb gehen, mindestens 4,2 kW Leistung aufweisen und in diese Kategorien fallen:
- Ladepunkte und Wallboxen mit Netzanschluss
- Wärmepumpen und weitere Klimageräte
- Batteriespeicher mit Strombezug
Dazu gehört nicht der normale Haushaltsstrom und schon gar nicht die grüne Energie, die von der PV-Anlage erzeugt wird. Daher gibt es auch keine Nachteile für die Endverbraucher*in, deren Haushaltsgeräte durch PV-Anlagen versorgt werden.
Außerdem müssen ab 2024 nicht mehr alle Verbrauchergeräte steuerbar sein. Sie müssen laut Bundesnetzagentur nur steuerbar eingestellt sein. Die entsprechenden Anforderungen werden vom zuständigen Netzbetreiber in seinen technischen Mindestanforderungen festgelegt. Die konkreten technischen Anforderungen sind jedoch noch nicht im Detail verfügbar.
Die Installationen müssen erst nach dem 31. Dezember 2023 aktualisiert werden. Bis zu diesem Datum gelten die alten Regeln der Bundesnetzagentur für bestehende und bis Ende 2023 angemeldete Verbraucher, die in die genannten Kategorien fallen. Der Bestandsschutz bleibt bis zum 31. Dezember 2028 bestehen. Es könnte jedoch vorteilhaft sein, die Anlagen bereits vorher an die neuen Regelungen anzupassen, da dies den Kunden direkte Vorteile bringt.
- Vergütung nach Abschnitt 14a des EnWG?
Die netzdienliche Steuerbarkeit von SteuVE soll hohe Kosten für die Endverbraucher*innen vermeiden. Daher haben wir die Wahl aus drei verschiedenen Vergütungsmodellen:
- Einem pauschalen Rabatt von 110 bis 190 Euro
- Oder einer prozentualen Reduzierung des Arbeitspreisen um 60%. Für steuerbare Geräte ist ein separater Zähler erforderlich.
- Der pauschale Rabatt kann ab 2025 auch mit einem zusätzlichen Modul kombiniert werden: einem zeitvariablen Netzentgelt
(Die Netzentgelte variieren je nach Tageszeit, was sich direkt auf deinen Strompreis auswirkt. Infolgedessen besteht ein Anreiz für dich, Strom aus dem Netz zu beziehen, wenn die Preise günstig sind und das Netz nicht überlastet ist.)