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§14a EnWG: Steuerbare Verbraucher und Netzsicherheit für alle

Seit dem 1. Januar 2024 sind Netzbetreiber gemäß §14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) dazu verpflichtet, steuerbare Stromverbraucher wie Stromspeicher, Wallboxen und Wärmepumpen netzdienlich zu regulieren. Doch was bedeutet das für Verbraucher und wie profitieren sie davon?

- Was ist §14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG)?

Wenn die Auslastung des Stromnetzes hoch ist, ermächtigt Abschnitt 14a des EnWG den zuständigen Netzbetreiber, die Leistung steuerbarer Verbrauchseinrichtungen (SteuVE) in privaten Haushalten je nach Netzbedingungen zu beschränken.

Zum Beispiel kann dies auftreten, wenn viele Photovoltaiksysteme gleichzeitig nur eine geringe Menge Strom erzeugen, aber jeder sein Elektroauto gleichzeitig aufladen möchte, was zu einem erhöhten Druck auf den Strommarkt führt.

Hierbei ist eine wichtige Anmerkung zu beachten: Die neue Regelung setzt klare Grenzen für die Leistungseinschränkungen der Verbraucher durch den Netzbetreiber. Zunächst muss der Netzbetreiber Echtzeitdaten verwenden, um den Zustand des Stromnetzes zu bestimmen. Wenn angezeigt wird, dass eine übermäßige Netzauslastung droht, kann die Leistung der Verbrauchergeräte begrenzt werden. Die Mindestleistung pro Verbraucher beträgt dabei 4,2 Kilowatt: Daher wird die Mindestleistung von Wärmepumpen, Wallboxen und Speichern auf 4,2 Kilowatt festgelegt. Die Drosselung darf nur so lange dauern, wie unbedingt erforderlich. Wenn der Netzbetreiber die Leistung begrenzt, muss er innerhalb von zwei Jahren die Ursache für diese Maßnahme beheben. Dies könnte beispielsweise durch den Ausbau des lokalen Stromnetzes erfolgen, um den Anforderungen an die höhere Netzauslastung der Verbraucher gerecht zu werden.

- Warum wird diese neue Regelung eingeführt?

Die Steuerung in Endgeräte kann viele Vorteile für Endverbraucher bringen. Mit der Elektrifizierung unseres Lebens und dem zunehmenden Einsatz erneuerbarer Energien wollen wir weniger abhängig von fossilen Brennstoffen sein, um Umweltschutz und den Prozess der Kohlenstoffneutralität voranzutreiben. Dies führt jedoch zu einem Anstieg des Drucks auf das Stromnetz, insbesondere durch die dezentrale Entwicklung erneuerbarer Energien und die wachsende Anzahl von Haushaltsnutzern, wie beispielsweise die Verwendung von Wärmepumpen oder Elektrofahrzeug-Ladestationen.

Durch die Regulierung steuerbarer Haushaltsgeräte, können Netzbetreiber verhindern, dass Verteilnetze überlastet werden und Engpässe auftreten. Diese Regulierung trägt dazu bei, die Stabilität des Stromnetzes zu gewährleisten, Stromausfälle oder Netzfehler aufgrund von Überlastungen zu vermeiden. Darüber hinaus kann die rechtzeitige Begrenzung der Nutzung von Endgeräten die Verteilung von Stromressourcen optimieren, die Energieeffizienz verbessern und so den Energieverbrauch reduzieren und die CO2-Emissionen senken. Somit kann die Regulierung eine zuverlässigere und effizientere Energieversorgung für Endverbraucher gewährleisten und gleichzeitig zur Erreichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung beitragen.

- Wann werden die Wallbox, Speicher und Wärmepumpe reguliert?

Als Endverbraucher sind unsere Wallbox, Speicher oder Wärmepumpe dann für die Regulierung zugänglich, wenn der Netzbetreiber aufgrund von Überlastungen oder anderen Netzproblemen eine Regulierung für erforderlich hält. Die Netzbetreiber überwachen kontinuierlich die Netzauslastung anhand von Echtzeitdaten. Wenn die Auslastung des Stromnetzes die Kapazitätsgrenze überschreitet, kann der Netzbetreiber eingreifen und die Leistung der steuerbaren Verbrauchseinrichtungen der Endverbraucher temporär anpassen, um die Netzlast zu reduzieren.

- Welche Geräte sind das Ziel der Regulierung?

Die Neuregelung des §14a EnWG betrifft alle steuerbaren Verbrauchseinrichtungen, die ab dem 01.01.2024 in Betrieb gehen, mindestens 4,2 kW Leistung aufweisen und in diese Kategorien fallen:

- Ladepunkte und Wallboxen mit Netzanschluss

- Wärmepumpen und weitere Klimageräte

- Batteriespeicher mit Strombezug

Dazu gehört nicht der normale Haushaltsstrom und schon gar nicht die grüne Energie, die von der PV-Anlage erzeugt wird. Daher gibt es auch keine Nachteile für die Endverbraucher*in, deren Haushaltsgeräte durch PV-Anlagen versorgt werden.

Außerdem müssen ab 2024 nicht mehr alle Verbrauchergeräte steuerbar sein. Sie müssen laut Bundesnetzagentur nur steuerbar eingestellt sein. Die entsprechenden Anforderungen werden vom zuständigen Netzbetreiber in seinen technischen Mindestanforderungen festgelegt. Die konkreten technischen Anforderungen sind jedoch noch nicht im Detail verfügbar.

Die Installationen müssen erst nach dem 31. Dezember 2023 aktualisiert werden. Bis zu diesem Datum gelten die alten Regeln der Bundesnetzagentur für bestehende und bis Ende 2023 angemeldete Verbraucher, die in die genannten Kategorien fallen. Der Bestandsschutz bleibt bis zum 31. Dezember 2028 bestehen. Es könnte jedoch vorteilhaft sein, die Anlagen bereits vorher an die neuen Regelungen anzupassen, da dies den Kunden direkte Vorteile bringt.

- Vergütung nach Abschnitt 14a des EnWG?

Die netzdienliche Steuerbarkeit von SteuVE soll hohe Kosten für die Endverbraucher*innen vermeiden. Daher haben wir die Wahl aus drei verschiedenen Vergütungsmodellen:

- Einem pauschalen Rabatt von 110 bis 190 Euro

- Oder einer prozentualen Reduzierung des Arbeitspreisen um 60%. Für steuerbare Geräte ist ein separater Zähler erforderlich.

- Der pauschale Rabatt kann ab 2025 auch mit einem zusätzlichen Modul kombiniert werden: einem zeitvariablen Netzentgelt

(Die Netzentgelte variieren je nach Tageszeit, was sich direkt auf deinen Strompreis auswirkt. Infolgedessen besteht ein Anreiz für dich, Strom aus dem Netz zu beziehen, wenn die Preise günstig sind und das Netz nicht überlastet ist.)

- Welche Produkte sind von der neuen Regelung betroffen?

Alle unsere Wallboxen, Wechselrichter und die demnächst eingeführten Wärmepumpenprodukte entsprechen den neuen Vorschriften und können vom Netzbereiber reguliert werden.

- Wie akzeptiert unsere Wallbox die Netzregulierung?

Bisher gibt es keine klaren technischen Anforderungen für die Netzregulierung von Haushaltsgeräten. Es gibt viele Möglichkeiten, wie eine Wallbox die Regulierung akzeptieren kann. Unsere Wallbox kann derzeit über OCPP und Modbus-Schnittstelle reguliert werden, um die Leistung anzupassen. Unabhängig von der Methode benötigt die Wallbox aber eine Internetverbindung. Selbst in Bereichen mit schlechtem Signal, wie z.B. Tiefgaragen, können unsere Wallboxen Power Dot Fix und Power Dot Eco+ über LAN an das Netzwerk angeschlossen werden. Power Dot Fix kann sogar über 4G eine Verbindung herstellen. Egal wo die Wallbox installiert ist, bieten wir die intelligenteste Lademöglichkeit für dein Elektrofahrzeug.

Zusammenfassung

Die netzdienliche Regulierung von Stromverbrauchern nach §14a EnWG ist eine wichtige Maßnahme für die Energiewende. Sie trägt dazu bei, das Stromnetz stabil zu halten und die Integration erneuerbarer Energien voranzutreiben. Durch finanzielle Anreize werden Verbraucher ermutigt, ihre Verbrauchseinrichtungen entsprechend anzupassen und so aktiv zum Gelingen der Energiewende beizutragen.

Wallboxen

Wenn du eine neue Wallbox mit mehr als 4,2 kW installierst, muss diese ab Anfang 2024 durch den Verteilnetzbetreiber steuerbar sein. Die Teilnahme an §14a ist verpflichtend.

Sobald die Wallbox installiert und angemeldet ist, profitierst du von den reduzierten Netzentgelten.

Übrigens kannst du auch freiwillig deine bestehende steuerbare Wallbox anmelden und sparen.

Vergütung

§14a sieht unterschiedliche Module zur Steuerung vor.

(1) pauschale Reduzierung deines Netzentgeltes

(2) prozentuale Reduzierung über separaten Zähler

(3)pauschale Reduzierung kann ab 2025 auch mit einem zusätzlichen Modul kombiniert werden: einem zeitvariablen Netzentgelt

In 2024 wird für Verbraucher:innen Modul 1 der vorherrschende Standard sein. Dabei wird dein Stromtarif so angepasst, dass die reduzierten Netzentgelte automatisch einmal jährlich verrechnet werden.

Reduzierte Netzentgelte

Um von den reduzierten Netzentgelten zu profitieren, muss die Steuerbarkeit der Verbrauchseinrichtungen angezeigt werden. Hierfür reicht nach heutigem Wissensstand die Anmeldung aus.

Netzanmeldung

Bisher mussten nur Wallboxen mit einer Leistung von über 11 kW beim Netzbetreiber angemeldet werden. Ab Anfang 2024 ist das auch für neu installierte Wallboxen mit mehr als 4,2 kW Leistung notwendig.

Weitere Informationen auf der offiziellen Website!

Stand 07.02.2024

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